Wir sind die IKM – Inklusions- und Kooperationsmanagement gGmbH
Basierend auf der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 26, 27, 28, 29 und 30) sehen wir die Notwendigkeit sinnstiftende Arbeit für Menschen mit Behinderungen innerhalb der Gemeinschaft regional anzubieten und zu gewährleisten. Konzept auf Anfrage.
Mobile Unterstützungsleistungen § 6 TTHG
Menschen mit Behinderungen, die zur Bewältigung ihres Alltags eine fachliche Anleitung benötigen, sollen mit der Mobilen Begleitung beim selbstständigen Wohnen und bei der Gestaltung ihres Lebens unterstützt und motiviert werden.
Mobile Unterstützungsleistungen sollen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben im häuslichen Umfeld und in der Gesellschaft ermöglichen. Sie werden stundenweise im häuslichen Umfeld des Menschen mit Behinderungen oder außerhalb dieses Umfelds im Rahmen von verschiedenen Aktivitäten erbracht.
Arbeit–Tagesstruktur § 11 TTHG
Tagesstrukturierende Leistungen sollen Menschen mit Behinderungen mit fähigkeitsorientierten, sinnstiftenden Aktivitäten die Teilhabe und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.
Teilhabe durch sinnstiftende Arbeit innerhalb und für die ländliche Gemeinschaft. Durch die Verarbeitung von lokal erzeugten Lebensmitteln und einem vielfältigen Angebot (Nachbarschaftshilfe) für die Gemeindebürger:innen sind wir nachhaltig und regional tätig.
Integrative Betriebe in Österreich
Richtlinien Integrative Betriebe
Weitere Projekte und Maßnahmen am Arbeitsmarkt
Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Quelle Sozialministerium